1. Einsichtnahme in den Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2023 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen
2. Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen
Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2023 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen wurde am 26.01.2023 dem Stadtrat Hachenburg zugeleitet.
1. Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2023 liegt mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen während der allgemeinen Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung Hachenburg in der Verbandsgemeindeverwaltung, Gartenstraße 11, 57627 Hachenburg, Zimmer 118, bis zur Beschlussfassung über die Haushaltssatzung durch den Stadtrat zur Einsichtnahme aus. Außerdem steht die Haushaltssatzung für das Jahr 2023 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen im Internet unter www.hachenburg-vg.de/aktuelles/oeffentliche-bekanntmachungen/ zur Einsichtnahme bereit.
2. Die Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Hachenburg haben die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Hachenburg, Gartenstraße 11, 57627 Hachenburg, Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2023 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen, einzureichen.
Die Vorschläge sind schriftlich an die Verbandsgemeindeverwaltung Hachenburg, Gartenstraße 11, 57627 Hachenburg, oder elektronisch an finanzverwaltung@hachenburg-vg.de einzureichen. Der Stadtrat wird rechtzeitig vor seinem Beschluss über die Haushaltssatzung über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.
Hachenburg, den 27.01.2023
Stefan Leukel
Stadtbürgermeister
2. Veröffentlichung in INFORM Ausgabe 4/2023 und Homepage VG 27.01.-13.02.2023
3. z. V.