Im Rahmen der Sitzung des Wald-, Umwelt- und Klimaausschusses der Stadt Hachenburg am 09.11.2023 gab Stadtbürgermeister Leukel bekannt, dass im Rahmen des Förderprogramms „Klimaangepasstes Waldmanagement“ für den Stadtwald Hachenburg in Höhe von ca. 80.000 € pro Jahr für die kommenden Jahre genehmigt wurden.
Im Anschluss daran übergab der Stadtbürgermeister das Wort an Dr. Timo Karl, Nachhaltigkeitskoordinator der Verbandsgemeinde Hachenburg, welcher sodann bekannt gab, dass das Ausschreibungsverfahren zur Energiebeschaffung abschlossen sei. Im Rahmen einer Bündelausschreibung zur Versorgung der Stadt Hachenburg mit Ökostrom hat die Stadt einen Zuschlag erhalten. Als Versorger für die Jahre 2024 und 2025 fungieren die SWT Stadtwerke Trier zu einem Einheitspreis von 19,52 ct/kWh vor Steuern und Umlagen.
Bei der Gasbelieferung mit Bioerdgas gab es dagegen keinen Zuschlag für die Stadt im Rahmen der Bündelausschreibung. Allerdings konnten hier im Zuge einer bilateralen Ausschreibung die Stadtwerke Wissen als neuer Versorger zu einem Einheitspreis von 6,06 ct/kWh gewonnen werden.
Sachstand Renaturierung Oberbach/Rothenbach
Herr Kosa von dem Planungsbüro Planwerk Häuser stellte dem Ausschuss anhand einer ausführlichen Präsentation die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie zu der genannten Maßnahme vor. Im Zuge dieser Präsentation erläuterte Herr Kosa zu Anfang den bisherigen Verfahrensverlauf. Daraufhin ging er explizit auf die Ergebnisse der Bürgerbefragung aus dem März dieses Jahres sowie die Bachbegehung aus dem Juni desselben Jahres ein und erläuterte, wie diese Ergebnisse in die vorliegende Planung eingeflossen sind.
Der Planer zeigte dann verschiedene Maßnahmen auf, welche seitens des Planungsbüros im Zuge der Machbarkeitsstudie erarbeitet und als durchführbar angesehen werden. Nachdem Herr Kosa einzelne Fragen der Ausschussmitglieder beantwortet hatte, ging er abschließend auf den weiteren Verfahrensgang ein, welcher unter anderem eine weitere Perspektivveranstaltung mit den Bürgern sowie eine Vorstellung der Studie im Stadtrat bis Ende des Jahres vorsieht.
Beratung und Beschlussfassung über den Forstwirtschaftsplan 2024 der Stadt Hachenburg
Nach Erläuterung des Forstwirtschaftsplans durch den Revierförster Felix Reusch stimmte der Ausschuss dem Forstwirtschaftsplan zu.
Verwendung von KIPKI-Mittel in den Ortsgemeinden
Unter diesem Tagesordnungspunkt erklärte Dr. Karl von der Verbandsgemeindeverwaltung Hachenburg, dass die Verbandsgemeinde Hachenburg im Rahmen des Kommunalen Investitionsprogramms Klimaschutz und Innovation (KIPKI) Mittel in Höhe von ca. 711.000 EUR vom Land genehmigt bekommen hat. Durch Beschluss des Verbandsgemeinderates Hachenburg werden ein Drittel dieser Mittel unter den Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde aufgeteilt. Im Rahmen dieser Aufteilung fließen der Stadt ca. 52.000 EUR an Fördermitteln zu. Der Ausschuss gab dem Stadtbürgermeister nach kurzer Beratung die Empfehlung mit der Maßnahme „Entsiegelung und Gestaltung von Grünflächen“ in den weiteren Verfahrensgang mit der Verwaltung zu gehen.
Sachstand Kommunale Wärmeplanung
Dr. Karl erläuterte unter diesem Tagesordnungspunkt das dieses Jahr über die Kommunalrichtlinie attraktive Förderungen für Kommunen in Aussicht gestellt werden, wenn diese zeitnah eine Planung zum Nahwärmenetz in der Kommune erstellen. Davon ausgeschlossen seien allerdings Kommunen, welche bereits in der Vergangenheit solche Planungen erstellt haben. Da seitens der Verbandsgemeinde Hachenburg im Jahr 2016 bereits ein Teilkonzept Wärme entworfen wurde, müsse geklärt werden, ob die Stadt Hachenburg im Rahmen dieses Konzepts bereits überplant sei und somit von der Förderung ausgeschlossen ist.
Beratung und Beschlussfassung über die Satzung zur Begrünung und Gestaltung von bebauten Grundstücken sowie Förderrichtlinie zur Umwandlung von Schottergärten und versiegelten Flächen in naturnah gestaltete Vorgärten/Gärten
Der Ausschuss sprach eine Beschlussempfehlung an den Stadtrat aus, die Förderrichtlinie in der vorgelegten Form zu beschließen. Die Satzung zur Begrünung und Gestaltung von bebauten Grundstücken soll zunächst nicht umgesetzt werden.