Die Sitzung des Stadtrates der Stadt Hachenburg begann zunächst mit dem nichtöffentlichen Teil, bei dem über Vertragsangelegenheiten bezüglich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Wohncampus Bachweg 4“ beraten wurde. Weiterhin genehmigte der Stadtrat im nichtöffentlichen Teil den Abschluss eines neuen Stromkonzessionsvertrages mit der Energieversorgung Mittelrhein AG, die als einziger Interessent im vorher durchgeführten Verfahren verblieben war.
Im öffentlichen Teil der Sitzung informierte Stadtbürgermeister Leukel zunächst über verschiedene Auftragsvergaben. Insbesondere wurden die Aufträge für die Tief- und Straßenbauarbeiten für den Endausbau des „Wohnparks Rothenberg“ an die Firma Robert Schmidt aus Müschenbach zum Angebotspreis von 1.130.667,77 € und für die Umrüstung der Flutlichtanlage des Hartplatzes an der Rundsporthalle an die Firma Elektro Müller aus Selters zum Angebotspreis von 44.300,13 € vergeben.
Weiterhin konnte Stadtbürgermeister Leukel erfreut mitteilen, dass im Rahmen der Sanierung des Kunstrasenplatzes der TuS Hachenburg den Planungsauftrag für die vorgesehene Bob-Anschubanlage vergeben hat und nunmehr eine aktualisierte Planung und Kostenschätzung für das Vorhaben vorliege. Für das Projekt werden Zuschüsse vom Land, vom Kreis und von der Verbandsgemeinde Hachenburg erwartet. Außerdem teilte er mit, dass das Hachenburger Kinderhaus sowie die Kindertagesstätte Lieblingsplatz ein Qualitätsmanagementsystem eingeführt haben und nun nach dem internationalen Standard DIN EN ISO 9001 zertifiziert worden seien. Im Rahmen der Erstellung eines Verkehrszukunftskonzepts berichtete der Vorsitzende, dass auf die erfolgte Ausschreibung kein Angebot eingegangen sei, weshalb gegebenenfalls eine neue Ausschreibung erfolgen soll. Darüber hinaus berichtete er über eingegangene Rückmeldungen zum Katharinenmarkt im vergangenen November. Die Rückmeldungen seien insgesamt positiv ausgefallen.
Weiterhin teilte er mit, dass die Kartellschadensersatzklage zur damaligen Holzvermarktungspraxis, von der auch die Stadt betroffen sei, vom Landgericht Mainz abgewiesen worden, jedoch das Urteil noch nicht rechtskräftig sei und von einem Berufungsverfahren ausgegangen werden müsse. Abschließend teilte Stadtbürgermeister Leukel dem Stadtrat mit, dass sich der Zweigverein Hachenburg des „Westerwald Vereins e.V.“ bedauerlicherweise auflösen musste, da nicht mehr genügend Ehrenamtliche die anfallenden Aufgaben übernehmen konnten.
Annahme von Zuwendungen
Im weiteren Verlauf der Sitzung wurde die Annahme zweier Zuwendungen gemäß § 94 Abs. 3 GemO beschlossen. Dabei handelte es sich zum einen um eine Zuwendung der Hähnelschen Buchhandlung aus Hachenburg über einen Wert von 142,80 Euro für die Jubiläumsfeier „50 Jahre Stadtbücherei Hachenburg“ sowie um eine Zuwendung der Troika Germany GmbH aus Müschenbach in Höhe von 1.283,50 Euro zur Unterstützung der Kulturarbeit der Stadt Hachenburg.
Bebauungsplanverfahren „Leipziger Straße-Dehlinger Weg“
Im Rahmen des Tagesordnungspunktes zur Aufstellung eines Bebauungsplanes nach § 13 b BauGB im Bereich Flur 50, in der Gemarkung Hachenburg („Leipziger Straße-Dehlinger Weg“) erläuterte Stadtbürgermeister Leukel zunächst den Stand des Bebauungsplanverfahrens. Dabei ging er ebenfalls auf die einzelnen Verfahrensschritte zur Aufstellung eines Bebauungsplans sowie auf die Vor- und Nachteile eines entsprechenden Aufstellungsbeschlusses für dieses Gebiet ein. Weiterhin erläuterte er die Handlungsmöglichkeiten der Stadt im Umgang mit unbebauten Wohnbaugrundstücken im Stadtgebiet. Für das Gebiet „Leipziger Straße-Dehlinger Weg“ sei im Jahre 2019 bereits ein Aufstellungsbeschluss gefasst worden, der nach wie vor Gültigkeit besitze. Ebenso wurde für diesen Planbereich bereits ein frühzeitiges Beteiligungsverfahren durchgeführt. Im Rahmen dieser Beteiligung wurde seitens des Landesbetriebs Mobilität Diez einer vorgesehenen Anbindung des Plangebietes an die L 281 nicht zugestimmt, da erforderliche Sichtdreiecke auf der Landesstraße nicht vorhanden seien. Der Vorsitzende stellte heraus, dass die Realisierung des Wohngebietes aus seiner Sicht nur erfolgen solle, wenn eine Anbindung an die Landesstraße erfolgen kann, da nur durch eine vollumfängliche Anbindung an die Landesstraße die Verkehrssituation im „Dehlinger Weg“ entlastet werden könne. Im Rahmen der letzten Sitzung des Bau- und Stadtkernsanierungsausschuss wurde nunmehr angeregt, das Plangebiet geringfügig zu verändern. Für den Fall, dass das Plangebiet diese Änderung erfahren sollte, wäre ein neuer Aufstellungsbeschluss bis zum 31. Dezember 2022 zu fassen. Nach eingehender Diskussion sprach sich der Stadtrat mehrheitlich gegen einen neuen Aufstellungsbeschluss aus. Insgesamt solle von einem Baugebiet in diesem Bereich abgesehen werden.
In diesem Zusammenhang sprach sich der Stadtrat dafür aus, mit den Eigentümern der unbebauten Grundstücke im Stadtgebiet bezüglich eines Verkaufs bzw. einer zeitnahen Bebauung in Kontakt zu treten.
Des Weiteren wurde in der Sitzung des Stadtrates beschlossen, im Zuge des Ausbaus der Ortsdurchfahrt Hachenburg, Borngasse (L 288) durch den Landesbetrieb Mobilität Diez die Nebenanlagen an der Straße „Borngasse“ (von der Kreuzung Leipziger Straße, Borngasse, Alexanderring bis zur Verkehrsinsel im Übergang von der Borngasse zur Alpenroder Straße) komplett mit auszubauen und zu erneuern. Hierbei sollen aus Sicht des Stadtrats ebenfalls die Belange des Radverkehrs in die weiteren Planungsschritte einfließen und berücksichtigt werden. Mit einem Ausbau sei jedoch nicht vor 2025 zu rechnen.
Zum Ende der Sitzung wurde, nachdem keine Beanstandungen festgestellt wurden, der Jahresabschluss 2021 festgestellt und die Entlastung des Stadtbürgermeisters, der jetzigen Bürgermeisterin sowie des damaligen Bürgermeisters der Verbandsgemeinde sowie der an den Verwaltungsgeschäften beteiligten Beigeordneten der Stadt und Verbandsgemeinde Hachenburg beschlossen.