Der Schwerpunkt der letzten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses lag auf der Beschlussfassung zur Hebesatzsatzung für die Realsteuern ab 2025. Florian Hoffmann und Diana Claus vom Fachbereich Finanzen erläuterten die aktuellen Entwicklungen im Zusammenhang mit der Grundsteuerreform. Das Finanzministerium Rheinland-Pfalz hatte am 22.10.2024 aktualisierte aufkommensneutrale Hebesätze veröffentlicht, die als Grundlage für die Hebesatzsatzung dienten.
Die Analyse zeigte, dass der aufkommensneutrale Hebesatz der Grundsteuer A mit 272 % unter dem gesetzlich vorgeschriebenen Nivellierungssatz von 345 % liegt. Daher wurde empfohlen, den Nivellierungssatz zu übernehmen, um die Einnahmen der Stadt zu sichern. Für die Grundsteuer B wurde ein aufkommensneutraler Hebesatz von 627 % ermittelt. Dies ist auf einen Einbruch der Grundsteuermessbeträge bei gewerblich genutzten Grundstücken zurückzuführen, der sich aus dem neuen Sachwertverfahren ergibt. Der Einbruch bei den gewerblich genutzten Grundstücken bedeutet jedoch auch, dass die Anhebung der Hebesätze im Schnitt zu einer Mehrbelastung der zu wohnzwecken genutzten Grundstücke führen wird. Um das Steueraufkommen stabil zu halten, müsste dieser Einbruch durch einen erhöhten Hebesatz ausgeglichen werden.
Nach intensiver Diskussion empfahl der Haupt- und Finanzausschuss jedoch, die Hebesätze für die Grundsteuer A (345 %) und B (465 %) sowie die Gewerbesteuer (380 %) zunächst auf dem bisherigen Niveau zu belassen. Dabei wurde betont, dass es sich bei der Grundsteuerreform um einen dynamischen Prozess handelt und die Realsteuerhebesätze im Rahmen der Haushaltsplanung 2025 gegebenenfalls noch angepasst werden müssen.
Daneben informierte Stadtbürgermeister Stefan Leukel unter anderem über die Auflösung der Sparbücher aus der Erbschaft Güth, deren Guthaben von knapp 90.000 Euro nun rentierlicher angelegt wurde. Der Zinsertrag von rund 2.000 Euro soll für Projekte zur Leseförderung in der Stadtbücherei Werner A. Güth verwendet werden. Zudem wurde auf das neue Kita-Gesetz hingewiesen, das keine konkrete Kostenaufteilung für Kindertagesstätten in kirchlicher Trägerschaft mehr vorsieht. Bis zu einer Übergangsregelung ab 2025 ist rückwirkend eine Erstattung von 3,5 % der Personalkosten an die Kirchen geplant.
Darüber hinaus wurden Spenden im Wert von insgesamt 4.114,14 Euro angenommen, die der Kulturarbeit und der Instandsetzung der Weihnachtsmarkthütten zugutekommen.
Im nicht öffentlichen Teil der Sitzung wurden Grundstücksangelegenheiten behandelt.