Im Rahmen der letzten Sitzung des Bau- und Stadtkernsanierungsausschusses der Stadt Hachenburg gab Stadtbürgermeister Leukel bekannt, dass aufgrund von Rissbildungen auf dem Friedhof in Hachenburg Proben zur Analyse des bituminösen Aufbaus der Trag- und Deckschicht genommen und eingeschickt wurden. Eine entsprechende Mängelanzeige sei gestellt worden. Des Weiteren sei ein Unfallschaden an einer Bruchsteinmauer am Parkplatz am Johann-August-Ring aufgetreten, welcher über die Versicherung abgewickelt wird. Sodann wurde mitgeteilt, dass gegen eine durchgeführte Ausschreibung für den 2. Bauabschnitt auf dem Friedhof am Steinweg eine einstweilige Verfügung erhoben wurde, wodurch eine erneute Ausschreibung erfolgen musste. Der Auftrag konnte aber mittlerweile erteilt werden, so dass die Arbeiten noch dieses Jahr beginnen können. Ebenso gab er bekannt, dass die Bauabnahme für die Maßnahme „Wohnpark Rothenberg“ am 28.08.2023 erfolgt sei, womit die Bauarbeiten vor dem Zeitplan fertiggestellt werden konnten. Fortführend erläuterte der Stadtbürgermeister, dass im Rahmen der Barrierefreiheit in der Stadt Hachenburg eine Begehung mit Vertretern vom „Haus Helena“ stattgefunden habe und bereits zwei Maßnahmen im Zuge der Herstellung einer Barrierefreiheit am „Neumarkt“ durchgeführt werden sollen. Weiterhin sollen Förderanträge für die Renaturierung des Oberbachs/Rothenbachs gestellt werden. Darüber hinaus teilte Stadtbürgermeister Leukel mit, dass am 11.09.2023 eine gemeinsame nichtöffentliche Sitzung des Bau- und Stadtkernsanierungsausschusses mit dem Stadtrat Hachenburg stattfindet, bei dem verschiedene Architekturbüros ihre Pläne zur Umnutzung des „Sportclubs Optimum“ in eine Stadthalle vorstellen. Zuletzt wurde bekannt gegeben, dass am 14.09.2023 um 18:00 Uhr ein Bürgerworkshop für das Verkehrswegezukunftskonzept im Vogtshof der Stadt Hachenburg stattfindet.
Ferner gab er einen Überblick über die in den letzten Wochen hergestellten Einvernehmen bzw. Versagungen zu Bauvorhaben im Stadtgebiet sowie über erfolgte Auftragsvergaben, die die Stadt betreffen.
Vorstellung des Fußwegeleitsystems für die Historische Innenstadt
Im weiteren Verlauf der Sitzung erläuterte Frau Zimmer, Citymanagerin der Stadt Hachenburg, anhand einer ausführlichen Präsentation das geplante Fußwegeleitsystem für die historische Innenstadt und stellte dabei bereits erste Planentwürfe vor. Der Ausschuss sprach sich dafür aus, mit einer der Vorlagen in die detaillierte Planung zu gehen und in einer zukünftigen Sitzung endgültig über das Vorhaben zu entscheiden.
Dachsanierung an der Grillhütte in Hachenburg-Altstadt
Bezüglich der notwendigen Dachsanierung an der Grillhütte beschloss der Ausschuss zunächst einen Ortstermin an der Grillhütte in Hachenburg-Altstadt vorzunehmen, bei welchem sich die genauen Gegebenheiten des Objekts angeschaut werden. Nach dieser Besichtigung soll dann ein Beschluss gefasst werden, in welcher Form eine Sanierung der Grillhütte erfolgen soll.
Errichtung einer kundeneigenen Trafostation zur Versorgung des Burggartens mit elektrischer Energie, gemeinsam mit der Verbandsgemeinde Hachenburg
Weiterhin sprach der der Bau- und Stadtkernsanierungsausschuss die Beschlussempfehlung an den Stadtrat aus, gemeinsam mit der Verbandsgemeinde Hachenburg, vorbehaltlich des Beschlusses des Verbandsgemeinderats, eine kundeneigene Trafostation zu errichten. Im Rahmen dieses Beschlusses wird der Stadtbürgermeister ermächtigt, eine entsprechende vertragliche Regelung mit der Verbandsgemeinde Hachenburg gegenzuzeichnen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Förderfähigkeit dieser Maßnahme zugunsten der Stadt Hachenburg mit der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Koblenz abzustimmen.
Unter dem Tageordnungspunkt „Verschiedenes“ wurden weitere Themenfelder angesprochen. So erläuterte Herr Oettgen, Fachbereichsleiter des Fachbereichs Bauen und Regionalentwicklung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Hachenburg das aktuell ergangene Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zum § 13b Baugesetzbuch.
Weiterhin wurde über eine aktuelle Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts Koblenz gesprochen, welche den Bebauungsplan „Wohnpark Rothenberg“ der Stadt Hachenburg betrifft. Im Zuge dessen wurde die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises als Beklagte verpflichtet, für ein bereits errichtetes Wohnhaus nachträglich eine Baugenehmigung zu erteilen, da der Bebauungsplan zwar grundsätzlich unwirksam, das Vorhaben aber nach § 34 BauGB genehmigungsfähig sei.
Im nichtöffentlichen Teil wurde seitens des Stadtbürgermeisters die nächsten Schritte zur Einführung des wiederkehrenden Straßenausbaubeitrags erläutert sowie ein Sachstandsbericht über aktuelle Bauvorhaben in der Stadt Hachenburg gegeben.