An Silvester wird gefeiert und das neue Jahr „eingeschossen“. Dabei kann es zu schweren Unfällen und Bränden kommen. Bitte beachten Sie folgende Hinweise:
Nur zugelassene Feuerwerkskörper verwenden: Achten Sie auf die BAM-Kennzeichnung. Feuerwerkskörper der Klasse II (z.B. Raketen, Böller) dürfen nur vom 31. Dezember bis zum 1. Januar gezündet werden. Verkauf nur an Personen ab 18 Jahren.
Gebrauchsanweisung lesen: Zünden Sie Feuerwerkskörper nur im Freien und halten Sie ausreichend Sicherheitsabstand.
Gefahr bei schützenswerten Gebäuden: Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern ist in der Nähe von Fachwerkhäusern und Kirchen streng verboten. Diese Regel gilt besonders für den historischen Stadtkern von Hachenburg. Ebenso ist es untersagt, Feuerwerkskörper in der Nähe von Schulen, Krankenhäusern und Seniorenheimen zu zünden.
Kinder schützen: Geben Sie Feuerwerksartikel nicht an Kinder oder Jugendliche weiter. Kinder sollten stets beaufsichtigt werden.
Sicher zünden: Raketen nur aus stabilen Behältern starten, defekte Feuerwerkskörper nicht zünden.
Was tun im Notfall? Ruhig bleiben und umgehend die Feuerwehr alarmieren.
Weitere Hinweise:
Nehmen Sie gegenseitig Rücksicht. Vermeiden Sie übermäßigen Lärm, insbesondere in der Nähe von Wohngebieten, und achten Sie auf das Wohlbefinden Ihrer Mitmenschen.
Feuerwerkskörper können bei Tieren große Angst und Stress auslösen. Halten Sie Haustiere in geschlossenen Räumen und vermeiden Sie Zündungen in der Nähe von Ställen oder Gehegen.
Bitte entsorgen Sie Feuerwerksmüll ordnungsgemäß, um eine gute Nachbarschaft im neuen Jahr zu fördern.
Wir wünschen Ihnen ein sicheres Silvester und einen guten Start ins Jahr 2025!