Pressebericht zur Sitzung des Stadtrats der Stadt Hachenburg am 26.09.2022 | Aktuelle Nachrichten und Informationen

Pressebericht zur Sitzung des Stadtrats der Stadt Hachenburg am 26.09.2022

Christine Sobbeck zur Beigeordneten der Stadt Hachenburg gewählt

Durch die Amtsniederlegung des langjährigen Beigeordneten Masoud Afchar war eine Neuwahl einer/ eines Beigeordneten für die Stadt Hachenburg nötig. An dieser Stelle bedankte sich Stadtbürgermeister Stefan Leukel bei Herrn Afchar für die gute Zusammenarbeit.

Als drittgrößte Partei im Stadtrat oblag es der Partei Bündnis 90/Die Grünen, einen Vorschlag einzureichen. Hier schlug die Partei Bündnis 90/Die Grünen Frau Christine Sobbeck vor.

In geheimer Abstimmung stimmten alle Ratsmitglieder für Frau Sobbeck, welche die Wahl annahm. Anschließend wurde Frau Sobbeck vom Stadtbürgermeister Stefan Leukel zur Ehrenbeamtin ernannt, vereidigt und in das Amt der Beigeordneten eingeführt.

Stadtrat stimmt der Durchführung von Ordnungsmaßnahmen, Abbruch des Bestandsgebäudes „Petz-Marktes“, Bezuschussung der Maßnahme aus Städtebaufördermitteln im Bereich des Sanierungsgebietes „Stadtkern II“ zu

Im Sanierungsgebiet „Stadtkern II“ liegt das Anwesen „Bachweg 4“ ehemals „Petz-Markt“, welches seit mehreren Jahren leer steht. Ein Ziel des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (ISEK) aus dem Jahre 2019 sei u. a. die Beseitigung des Leerstands sowie eine zukunftsfähige Nutzung des Areals, insbesondere durch Wohnnutzung. Entsprechend hierfür wurden Haushaltsmittel für den Zwischenerwerb und Abbruch in den Haushaltsplan eingestellt.

Nun haben die Eigentümer das Grundstück per Optionsvertrag in Form eines bedingten Kaufvertrages veräußert. Der Erwerber des Grundstücks sieht vor, die aufstehende Gebäudesubtanz abzubrechen und anschließend zwei Mehrfamilienhäuser mit Campus sowie zwei Gewerbeeinheiten und rund 46 Stellplätze zu errichten.

Aufgrund dessen hat der Erwerber einen Antrag auf Förderung der Ordnungsmaßnahme für den Abbruch der Gebäudesubtanz auf dem Grundstück bei der Stadt eingereicht.

Im Antrag werden die vorläufig geschätzten Gesamtkosten mit rd. 357.000 Euro beziffert. Laut den gültigen Richtlinien für Städtebauförderung in Rheinland-Pfalz sind Eigentümern Kosten für Ordnungsmaßnahmen unter Beachtung eines möglichen Vorteilsausgleiches zu erstatten. Daher werden nach Abzug des Vorteilsausgleiches vorläufig Kosten in Höhe von 238.000 EUR als förderfähig anerkannt.

Der Stadtrat stimmte einstimmig für die Förderung der Ordnungsmaßnahme bis zum Höchstkostenerstattungsbetrag in Höhe von 238.000 Euro. Hierfür wird vor Vergabe und Durchführung der Maßnahme mit dem Eigentümer ein Ordnungsmaßnahmenvertrag abgeschlossen, welcher der schriftlichen Zustimmung der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) bedarf.

Aufstellung des Bebauungsplanes „Wohncampus Bachweg 4“ beschlossen

Nach Beschluss des Stadtrates haben die Planunterlagen in der Zeit vom 18.07.2022 bis 19.08.2022 öffentlichen ausgelegen. Zudem wurden im Rahmen des Beteiligungsverfahrens verschiedene Anregungen der Träger öffentlicher Belange vorgetragen. Den Abwägungsvorschlägen wurde entsprechend den Beschlussvorschlägen zugestimmt. Allein der Abwägungsvorschlag des Landesbetriebs Mobilität Diez (LBM) wurde geändert. Dieser hat auf die Verantwortlichkeit der Stadt Hachenburg zur Gewährleistung des Lärmschutzes verwiesen. Seitens der Stadt Hachenburg sei davon auszugehen, dass die Richtwerte, aufgrund der gegebenen Bestandssituation mit überwiegend geschlossener Wohnbebauung entlang der K 24 und einer eher geringeren Verkehrsbelastung, eingehalten werden. Daher bestehe hier keine Notwendigkeit weitergehender schalltechnischer Untersuchungen zu einer von der K 24 aus gesehenen Bebauung in zweiter Reihe.

Demnach beschloss der Stadtrat, das Beteiligungsverfahren durchzuführen und die Planunterlagen für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

Vereinbarung über die finanzielle Beteiligung des Westerwaldkreises an den Kosten Kunstrasenplatz Lohmühle

Durch die Nutzung der kreiseigenen Schulen – Schule am Rothenberg und Realschule plus – hatte der Westerwaldkreis eine Zusage über eine finanzielle Beteiligung zur Sanierung des Tennenplatzes in einen Kunstrasenplatz ausgesprochen. Daher soll ein Vertrag zwischen der Stadt Hachenburg und dem Westerwaldkreis hinsichtlich der Sanierung und der gemeinsamen Nutzung des Kunstrasenplatzes abgeschlossen werden.

Dabei wurde auf Basis der tatsächlichen Nutzungsstunden der Schulen in Höhe von 322 Stunden ein Nutzungsanteil des Kreises von 15,2 % ermittelt. Aufgrund dessen soll nunmehr eine Kreisbeteiligung in Höhe von rd. 149.900 EUR bei zuwendungsfähigen Kosten von rd. 986.400 EUR vereinbart werden.

Ferner soll sich gemäß Vertragsentwurf der Westerwaldkreis an den laufenden Unterhaltungs- und Betriebskosten in Höhe von 15 v. H. beteiligen.

Weitere Themen der Sitzung

Die Planung zur Umgestaltung des „Sportclubs Optimum“ zu einer Stadthalle bzw. einem „Haus der Vereine“ soll im Rahmen eines Interessenbekundungsverfahren mit anschließender Mehrfachbeauftragung durchgeführt werden. Hier werde im Vorfeld eine Machbarkeitsstudie erstellt, ob das Gebäude geeignet ist, die vorgesehenen Nutzungen abzudecken.

Ferner wurde den Beschlussempfehlungen der Ausschüsse über die Ermächtigung des Stadtbürgermeisters zur Auftragsvergabe für Marketingmaßnahmen betreffend dem Förderprojekt „Zukunftsfeste Innenstädte und Zentren“, für eine Rahmenvereinbarung für Baumkontrollen im Stadtgebiet für die Jahre 2022 bis 2024 sowie der Erstellung einer Studie zur Renaturierung des Talzuges Obererbach und Rothenbach zugestimmt.

Darüber hinaus wurden Neufassungen der Benutzungs- und Entgeltordnung der Stadthalle und Grillhütte beschlossen.

Für die Benutzung der Stadthalle ist künftig mindestens zwei Wochen vor der Benutzung eine Anfrage bei der Stadtverwaltung zu stellen. Weiterhin ist eine Kaution spätestens sieben Tage vor dem Termin zu hinterlegen. Außerdem erhöht sich die Gebühr für die Benutzung für ortsfremde Bürger von 150,00 EUR auf 200,00 EUR.

Die Vermietung der Grillhütte Altstadt erfolgt ebenfalls von der Stadtverwaltung. Auch hier erhöht sich die Benutzungsgebühr für ortsfremde Bürger von 70,00 EUR auf 80,00 EUR.

Neu aufgenommen in die Benutzungs- und Entgeltordnungen wurde eine Endreinigungsgebühr, da die Endreinigung ab sofort ausschließlich von der Stadt durchgeführt wird. Dies war notwendig, um allen Nutzenden einen gleichen Standard bei einer Anmietung der beiden Einrichtungen zu bieten.