Stadtrat erlässt Satzung zur Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau von Verkehrsanlagen
Der Stadtrat Hachenburg stimmte in seiner Sitzung am 11.12.2023 der Satzung zur Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau von Verkehrsanlagen zu. Hintergrund ist die ab 2024 geltende Regelung, wonach Straßenausbaubeiträge als wiederkehrende Beiträge erhoben werden müssen.
Die vorgeschlagene Satzung orientiert sich an der aktuellen Mustersatzung des Gemeinde- und Städtebunds Rheinland-Pfalz. Der Entwurf wurde von der Anwaltskanzlei Caspers, Mock und Partner aus Koblenz erstellt. Einige wichtige Punkte des Entwurfs sind:
Abrechnungseinheiten: Alle zum Anbau bestimmten Verkehrsanlagen des Gemeindegebiets bilden als öffentliche Einrichtung das Ermittlungsgebiet.
Abrechnungsmodus: Der beitragsfähige Aufwand wird nach den tatsächlichen jährlichen Investitionsaufwendungen ermittelt, was zu unterschiedlich hohen Beitragsbelastungen führen kann.
Gemeindeanteil: Der Gemeindeanteil, der dem Vorteil der Allgemeinheit entspricht und mindestens 20% betragen muss, wird in der Stadt Hachenburg zugunsten der Beitragspflichtigen auf 25% festgesetzt.
Beitragsmaßstab: Anstelle des bisherigen "Geschossflächenmaßstabs" wird der "Vollgeschossmaßstab" verwendet, bei dem die Grundstücksfläche mit einem Zuschlag je Vollgeschoss gewichtet wird. Gewerbezuschläge werden für gewerblich oder ähnlich genutzte Grundstücke unterschieden.
Entstehung des Beitragsanspruchs: Der Beitragsanspruch entsteht jeweils zum 31.12. für das abgelaufene Jahr, und die Kosten werden im Folgejahr auf die beitragspflichtigen Grundstücke umgelegt.
Stadtrat spricht sich für den Erlass einer Verschonungsregelung von Grundstücken bei der Erhebung wiederkehrender Beiträge für den Ausbau von Verkehrsanlagen aus
Im Zusammenhang mit der zuvor erlassenen Satzung zur Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau von Verkehrsanlagen sprach sich der Stadtrat in seiner Sitzung für eine entsprechende Verschonungsregelung aus.
Die vorgeschlagene Verschonungssatzung zielt darauf ab, Grundstücke, die bereits einmalige Beiträge für Verkehrsanlagen entrichtet haben, für maximal 20 Jahre von wiederkehrenden Beiträgen auszunehmen. Die Verschonungsdauer wird unter Berücksichtigung der üblichen Nutzungsdauer der Verkehrsanlage und des Umfangs der einmaligen Belastung festgelegt. Dieses Verschonungsmodell wurde gewählt, um eine möglichst gerechte Verschonungsdauer für die in der Vergangenheit geleisteten Beiträge jedes Beitragspflichtigen zu bestimmen.
Widmung von Gemeindestraßen
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung insgesamt 105 Straßen gewidmet. Grund hierfür ist, dass Gemeindestraßen über Jahre hinweg öffentlich genutzt werden, ohne eine formelle Widmung vorweisen zu können. Die Beweisführung darüber, dass diese Straßen bereits vor dem Inkrafttreten des Landesstraßengesetz (LStrG) im Jahr 1963 als öffentliche Straßen galten, erfordert oft einen erheblichen Verwaltungsaufwand.
Um Schwierigkeiten bei alten Straßen zu vermeiden und Rechtssicherheit bei neueren zu schaffen, ist es daher sinnvoll, Gemeindestraßen ordnungsgemäß zu widmen. Bei den 105 Straßen handelte es sich um die Widmung aller Gemeindestraßen, die entsprechend den Herstellungsmerkmalen der Erschließungsbeitragssatzung endgültig hergestellt worden sind und die, zum Teil seit vielen Jahren, tatsächlich für den öffentlichen Verkehr genutzt werden.
Weitere Themen der Sitzung
Die Mitglieder des Stadtrates stellten den Jahresabschluss 2022 fest. Hierbei ergaben sich keine Beanstandungen. Infolgedessen erteilte der Stadtrat dem Stadtbürgermeister, der Bürgermeisterin der Verbandsgemeinde Hachenburg sowie den an den Verwaltungsgeschäften beteiligten Beigeordneten der Stadt und Verbandsgemeinde Hachenburg die Entlastung.
Ferner wurde die Annahme von mehreren Zuwendungen von insgesamt 17.760 EUR beschlossen, welche zur Unterstützung der Kulturarbeit der Stadt Hachenburg (17.510 EUR) und Anschaffung eines Verkehrsspiegels im Kleeberger Weg (250 EUR) dienen.
Die Machbarkeitsstudie zur Renaturierung der Talzüge Oberbach und Rothenbach wurde seitens der Firma Planwerk Häuser vorgestellt.
Weiterhin wurde der Stadtbürgermeister ermächtigt die Aufträge zu den Sanierungsarbeiten am Steg „Nistermühle“ sowie für die Planungsleistungen für den Bestandsausbau „Wiesenstraße“ und „Auf der Rüge“ zu vergeben.
Dem Antrag der Fraktionen der SPD und Grünen über eine kommunale Wärmeplanung seitens der Verbandsgemeinde Hachenburg bis zum Ablauf des Jahres 2024 wurde zugestimmt.
Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung wurden insbesondere Grundstücksangelegenheiten behandelt.