Leider müssen wir wieder vermehrt feststellen, dass Grün- und andere Abfälle illegal im Wald entsorgt werden. Was nach öffentlicher Kompostierung klingt, ist jedoch kein Kavaliersdelikt und wird in jedem Fall zur Anzeige gebracht! Nach Auskunft der Umweltbehörde des Westerwaldkreises erfüllt das widerrechtliche Ablagern von Abfällen den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit und kann mit Bußgeldern bis zu 10.000 Euro geahndet werden. Diese Art der Entsorgung ist illegal, und das aus gutem Grund. Grünschnitt, Gras und Laub gelten als Abfall und dürfen nicht in den Wald gekippt werden, denn die illegale Entsorgung hat schwerwiegende und weitreichende negative Folgen für das Waldökosystem und die Biodiversität.
Neben der Eigenkompostierung im Garten kann bis zu einer gewissen Größe und Menge die Biotonne der Hausmüllentsorgung genutzt werden. Darüber hinaus können spezielle Grünschnitt-Annahmestellen beliefert werden, zum Beispiel bei einem örtlichen Biohof. Im Westerwaldkreis werden daneben an zwei Terminen im Jahr in jeder Gemeinde Grünabfälle eingesammelt. Der nächste Termin in Hachenburg ist am Montag, 04.11.2024. Zudem können Grünabfälle auch gebührenpflichtig auf den Hausmülldeponien Meudt und Rennerod angeliefert werden. Pro bewohntem Grundstück ist einmal im Jahr eine Anlieferung bis 200 kg frei, allerdings nur gegen Vorlage des Grünabfall-Gutscheins, der jedes Jahr mit den Gebührenbescheiden verschickt wird. Weitere Informationen unter wab.rlp.de/entsorgung/gruenabfall.html.
Wir fordern daher die jeweiligen Personen auf, entstehende Abfälle im Sinne einer sauberen und intakten Umwelt der ordnungsgemäßen Entsorgung zuzuführen und bitten alle Gartenbesitzer dringend, die oben genannten Möglichkeiten zu nutzen.
Hinweise zu der illegalen Abfallentsorgung nehmen wir – gerne auch vertraulich – unter der Telefonnummer 02662/958341 oder per E-Mail an info@hachenburg.de entgegen.